Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle durch die Fotografin und Designerin Melanie Billian durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
  3. Die Fotografin erbringt Leistungen im Bereich Fotografie und Design. Die Fotografin erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

 

§ 2 Auftragsvereinbarung/Terminvereinbarung 

 

  1. Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
  2. Durch Annahme des Angebots verpflichtet der Kunde/die Kundin sich, einer nicht erstattbaren Anzahlung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu tätigen. Des Weiteren erhält der Kunde/die Kundin nach Eingang der Anzahlung eine Buchungsbestätigung der Fotografin, in Textform per E-Mail. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des § 3 (Terminverschiebungen, Stornierungen) dieses Vertrags.
  3. Der Restbetrag wird am Tag des Fotoshootings in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars kann die Fotografin von ihrem Zurückbehaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch machen. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.

 

 § 3 Terminverschiebungen, Stornierung 

 

  1. Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstandes (z.B. Schlechtwetter), oder der Kunde ist aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert und kann den Termin nicht wahrnehmen, nicht zustande wird ein Ersatztermin vereinbart. Dies muss 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Andernfalls wird  die getätigte Anzahlung einbehalten. Dies entspricht nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge weniger als dem zu erwartenden Schaden aufgrund des Auftragsverlust und der damit einhergehenden Freihaltung des Termins. 
  2. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48h vor dem Termin, so hat die Fotografin das Recht die Anzahlung einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage die Anzahlung ebenfalls einbehalten. 
  3. Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen des Shootings auf Seite der Fotografin, so verpflichtet sie sich dazu die Anzahlung wieder zurückzuerstatten. 
  4. Ebenfalls hat die Fotografin das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z.B. Erkrankung, höhere Gewalt, etc.) den Termin abzusagen und zu verschieben. Der Kunde wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  5. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
  6. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist die Fotografin berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

 

§ 4 Honorare, Preise, Fälligkeit

 

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zzgl. eventueller Mehrkosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde/die Kundin, die vereinbarte Anzahlung des Honorars bei Terminbuchung in Bar oder per Überweisung zu begleichen. Weitere Kosten (Fahrt- oder Reisekosten, weitere Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert berechnet. Das Fotoshooting findet nur statt, sofern die Anzahlung stattgefunden hat. Das restliche Honorar wird am Tag des Shootings in Rechnung gestellt.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder bei der Fotografin.
  3. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  4. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde lt. aktueller Preisliste berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde/die Kundin zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars zum Stundensatz der derzeit gültigen Preisliste für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  7. Die Fotografin kann vom Auftrag zurücktreten oder evtl. Leistungen aussetzen, sofern erkennbar ist, dass der Kunde/die Kundin seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  8. Die Fotografin ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen (bei noch nicht abgeschlossener Zahlung), wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb des Fälligkeitstermins nachkommt.

 

§ 5 Reisekosten, sonstige Kosten

 

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer (ab 15 km) 0,90 €.
  2. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
  3. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 6 Fotoshooting, Speicherung der Daten, Abnahme

 

  1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Dem Kunden ist der Bildstil der Fotografin bekannt. Der Bildstil wird vorher zusammen mit dem Kunden erarbeitet, von der Fotografin alleine erarbeitet oder aus dem Corporate Image Konzept übernommen. (Je nach Auftragsart)
  3. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Kunden entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Für die Dauer von ca. einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  4. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach dem Eingang der Bestätigung durch den Kunden ist der Fotograf verpflichtet, dem Kunden die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z B. Zusendung des Downloadlinks oder Übersendung der Fotoabzüge, etc.). Der Kunde darf weder selbst noch durch einen anderen Dienstleister Änderungen ausführen lassen.

 

§ 7 Haftung

 

  1. Die Fotografin sorgt für die Instandhaltung ihres Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Fotoshootings. Hierzu verfügt die Fotografin, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist die Fotografin nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung der Fotografin ist seitens des Kunden nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.
  2. Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese um einen Ersatztermin oder im Falle eines Events um eine:n Ersatzfotograf:in. 
  3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Instagram und Facebook-Seite, etc. von Melanie Billian und im Vorgespräch kann sich der Kunde ein Bild davon machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Melanie Billian. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel begründet.
  4. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Die Fotografin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie bspw. Fotobüchern Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Die Rechnungen der beauftragten Firmen werden an den Kunden gesendet und vom Kunden beglichen. Die Fotografin stellt hierfür lediglich die Designleistung für Layout und Bestellung in Rechnung. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  5. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder/Fotobücher/Drucksachen anderer Dienstleister. Die Fotografin übernimmt hier lediglich die Designleistung.

 

  1. Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser 14 Tage gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
  2. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. 
  4. Fotoaufnahmen -gerade solche im Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Melanie Billian übernimmt hierfür keine Haftung. 

 

§ 8 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

  1. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
  2. Sofern nicht anders vereinbart überträgt die Fotografin jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
  3. Die Nutzungsrechte für kommerzielle Nutzung werden immer gesondert in einem Nutzungsrechtevertrag festgehalten.
  4. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke im Nachhinein gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung. Hier darf der Kunde die dafür optimierte Datei zu kommerziellen Zwecken nutzen. Jedoch kann hierfür eine weitere Gebühr für die erweiterten Nutzungsrechte fällig werden. Außerdem ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum verpflichtend.
  5. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde/Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
  6. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie z. B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist.
  7. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
  8. Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im JPG- Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  9. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Website, Social Media, etc. veröffentlichen darf. Das übertragene Nutzungsrecht ist eingeschränkt ausschließlich, d.h. die Fotografin behält weiterhin das Nutzungsrecht der Bilder für Zwecke der Eigenwerbung, wie es beispielsweise in einem Portfolio, auf der eigenen Website oder auf der eigenen Seite auf Social Media der Fall ist. Der Kunde kann vorab eine Auswahl freigeben oder dieser Regelung widersprechen. 
  10. Ein weiterer Verkauf der Fotografien ist nicht vorgesehen.

 

§ 9 Nebenpflichten

 

  1. Der Kunde versichert, dass es an allen, der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde.

 

§ 10 Datenschutz

 

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§ 11 Widerrufsrecht, Folgen des Widerufs

 

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Melanie Billian, Kronenstr.3, 55126 Mainz oder hallo@billianmelanie.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/die Kundin die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Kunde wird von der Fotografin über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
  2. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden wird in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
  3. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht des deutschen Staates, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

Billian Photography & Design

Melanie Billian

Kronenstr. 3, 55126 Mainz

hallo@billianmelanie.de

 

 

Gültig ab 01.06.2024